Gemeindeversammlung

Gemeindeversammlung (Legislative)
Die Organe der Gemeinde sind:
  a) die Gesamtheit der Stimmberechtigten;
  b) die Gemeindeversammlung oder der Generalrat;
  c) der Gemeinderat.

Laut Art. 9 des Gesetzes vom 25. September 1980 über die Gemeinden besteht die Gemeindeversammlung aus Aktivbürgern, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Sie wird vom Gemeinderat mindestens zweimal im Jahr einberufen: einmal im Verlauf der ersten fünf Monate, namentlich zur Genehmigung der Rechnung des Vorjahres, und einmal vor Ende des Jahres, namentlich zur Beschlussfassung über den Voranschlag für das folgende Jahr.


Unterlagen für die Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2023

Einladung_Infoblatt_01_2023.pdf
Jahresrechnung 2022.pdf
Anhänge zur Jahresrechnung 2022.pdf

Vorschau Gemeindeversammlungen im 2023

  • Montag, 26. Juni
  • Montag, 27. November


Protokolle der Gemeindeversammlungen