Gemeindeversammlung (Legislative)
Die Organe der Gemeinde sind:
a) die Gesamtheit der Stimmberechtigten;
b) die Gemeindeversammlung oder der Generalrat;
c) der Gemeinderat.
Laut Art. 9 des Gesetzes vom 25. September 1980 über die Gemeinden besteht die Gemeindeversammlung aus Aktivbürgern, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Sie wird vom Gemeinderat mindestens zweimal im Jahr einberufen: einmal im Verlauf der ersten fünf Monate, namentlich zur Genehmigung der Rechnung des Vorjahres, und einmal vor Ende des Jahres, namentlich zur Beschlussfassung über den Voranschlag für das folgende Jahr.
Unterlagen für die Gemeindeversammlung vom 01. Juli 2024
Vorschau Gemeindeversammlungen im 2024
Protokolle der Gemeindeversammlungen